AGB

RUGE REISEN AGB

Unsere Reise- und Zahlungsbedingungen

Sehr geehrter Reisegast, wir freuen uns, Sie als unseren Gast begrüßen zu können und danken für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Wir haben Ihren Urlaub sorgfältig geplant und alle Voraussetzungen für Ihre Erholung geschaffen. Hierzu gehören unsere Reise- und Zahlungsbedingungen, die Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages sind, gleichzeitig beachten Sie bitte anliegendes Formblatt gemäß der EU Richtlinie 2015/2032 zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB, zu Artikel 250 § 2 Absatz 1 EGBGB. Bitte schenken Sie unseren Reisebedingungen und dem Formular Ihre uneingeschränkte Aufmerksamkeit, denn Sie sollen wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verpflichtungen Sie uns gegenüber eingehen. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Bedingungen an, welche die Vorschriften des Reisevertragsrechts ergänzen:


1. Abschluss des Reisevertrages (Anmeldung, Reisebestätigung)


1.1. Mit Ihrer schriftlichen oder mündlichen Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages aufgrund der Ihnen in unseren Prospekten genannten Leistungsbeschreibungen und Preisen verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme Ihrer Anmeldung zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung (und) Rechnung, gleichzeitig erhalten Sie den Sicherungsschein nach § 651r BGB. Sollten Sie weitere Reiseteilnehmer anmelden, übernehmen Sie als Anmelder die volle Haftung für die Einhaltung der Vertragspflichten gegenüber von RUGE REISEN, soweit Sie eine ausdrücklich hierauf gerichtete und gesonderte Erklärung unterzeichnen.

1.2. Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist dies ein neues Vertragsangebot, an das wir zehn Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden sind und das Sie innerhalb dieser Frist annehmen können, was auch durch Zahlung erfolgen kann.

2. Zahlung (Anzahlung, Restzahlung, Reisegeldabsicherung)

2.1. Nach Erhalt der Reisebestätigung, einschließlich des Reisepreis-Sicherungsscheins, sind innerhalb einer Woche 20 % des Reisepreises als Anzahlung zu leisten. Die Höhe der Anzahlung ist in jedem Reiseprogramm benannt und wird in der Reisebestätigung beziffert. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Restbetrag, ist ohne Aufforderung spätestens einen Monat vor Reisebeginn gegen Aushändigung der weiteren Reiseunterlagen zu zahlen. Versicherungsprämien sind sofort fällig.  

2.2. Bei Vertragsabschluss innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn ist der Kunde zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises verpflichtet gegen Aushändigung der Reiseunterlagen einschließlich des Sicherungsscheins.

2.3. Die weiteren Reiseunterlagen werden dem Kunden nach seiner Wahl unverzüglich nach Eingang der vollständigen Zahlung zugesandt oder ausgehändigt.

2.4. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente trotz entsprechender Vereinbarung nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln. 

2.5. Wenn die Anzahlung oder der Restbetrag innerhalb der vorbezeichneten Fristen nicht oder vollständig bezahlt ist, so besteht für den Kunden kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch RUGE REISEN. Wir sind bei Vorliegen dieser Voraussetzungen dann berechtigt, den Vertrag nach Mahnung und erfolgloser Bestimmung einer angemessenen Frist zur Leistung aufzulösen und als Entschädigung die unter Ziff. 5.3. genannten pauschalen Rücktrittsgebühren zu verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.

2.6. Wir haben entsprechend der gesetzlichen Regelung § 651r BGB Ihren entrichteten Reisepreis abgesichert. Sie erhalten von uns, wie eingangs erwähnt, mit der Reisebestätigung einen Sicherungsschein, welcher im Insolvenzfall die Rückerstattung Ihrer Zahlungen sichert. Die Verpflichtung zur Aushändigung des Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis EUR 500,00 nicht übersteigt.

2.7. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren für individuelle Reisegestaltungen insbesondere gemäß den Ziff. 3.4., 5.3., 5.4. sind sofort zur Zahlung fällig.

3. Unsere Leistungen und Preise

3.1. Unsere vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Prospektes / Kataloges sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung. Die Leistungsbeschreibungen beinhalten u.a. die Beförderung des Teilnehmers und des normalen Reisegepäcks, die Unterkunft in Doppel- bzw. Einzelzimmer, die angegebenen Essen und Trinkgelder. Nicht eingeschlossen sind persönliche Trinkgelder in Restaurants und Hotels, für Fahrer und Reiseleiter sowie Kofferträger. Einzelzimmer sind gesondert zu bestellen, und zu bezahlen (Einzelzimmerzuschlag). Die Prospektangaben sind für uns bindend, es sei denn, wir haben uns im Prospekt /Katalog aus sachlich berechtigten, erheblichen und unvorhergesehenen Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben vorbehalten oder Sie ausdrücklich vor Vertragsabschluss auf Änderungen hingewiesen. 

3.2. Entsprechend Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer beginnt und endet Ihre Reise zu den im Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.

3.3. Flugscheine oder Sonderfahrtausweise gelten nur für die darin angegebenen Reisezeiten und -tage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.

3.4. Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften entgegenstehen. Wir sind dabei berechtigt, 20 % des erstatteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten. Der Nachweis niedrigerer oder nicht entstandener Kosten bleibt Ihnen unbenommen.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Bitte beachten Sie bei Buchung einer Pauschalreise inklusive Flug die Angaben der Airline über die Bestätigung der Rückflugzeiten. Wenden Sie sich diesbezüglich an unsere Reiseleitung vor Ort bzw. direkt an die Fluggesellschaft. 

4.2. Liegt zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, sind wir berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Hafen- oder Einreisegebühren), Flughafengebühren oder der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Wir sind verpflichtet, Sie unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes, spätestens jedoch bis zum 21. Tag vor dem Abreisetermin über eine beabsichtigte Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich nicht zulässig. Die Preiserhöhung darf bis zu 8 % des Reisepreises betragen.

4.3. Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 8 % des Reisepreises, als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten, oder wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte in einer von uns bestimmten angemessenen Frist nach Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Indem Sie innerhalb der Frist das Angebot zur Preiserhöhung annehmen, den Rücktritt vom Vertrag erklären oder die Teilnahme an der Alternativreise verlangen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform. Nach ausdrücklicher Annahme oder fruchtlosem Verstreichen einer solchen Frist gilt unser Angebot als angenommen. Wählt der Kunde stattdessen den Rücktritt, so erhält er den Reisepreis unverzüglich spätestens innerhalb von 14 Tagen zurück, Ansprüche auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt (§ 651i Abs. 3 BGB).

5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzperson

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer vollständigen Namen erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei RUGE REISEN. Ein Recht zum kostenfreien Rücktritt besteht unter den Voraussetzungen einer Preiserhöhung über 8 % oder bei einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Bestandteils der Reiseleistung sowie bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Durchführung der Pauschalreise bzw. der Beförderung von Personen an den Bestimmungsort durch unvermeidbare außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe (§ 651h Abs. 3 BGB). Ansonsten ist der Rücktritt des Kunden (Storno) vor Reiseantritt jederzeit möglich, zieht jedoch einen Entschädigungsanspruch nach sich.

5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise aus Gründen (außer in Fällen höherer Gewalt; s. dazu Ziff. 8), die von uns nicht zu vertreten sind, nicht an, ohne Ihren Rücktritt zu erklären, können wir nach unserer Wahl entweder eine konkret zu berechnende oder eine pauschalierte Entschädigung als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung der Entschädigung werden die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die üblicherweise mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen berücksichtigt. Es bleibt Ihnen darüber hinaus unbenommen, den Nachweis zu führen, dass uns aufgrund des Rücktritts oder Nichtantritts der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von uns ausgewiesenen. Gleiches gilt hinsichtlich der ersparten Aufwendungen und der anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen. 

5.3. Die Höhe der vorbezeichneten Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis. Die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise bzw. des Nichtantritts der Reise pro Person verlangen können, betragen:


bis inkl. 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab 29. bis inkl. 22. Tag vor Reiseantritt      35 %
ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Reiseantritt        40 %
ab 14. bis inkl. 08. Tag vor Reiseantritt       60 %
ab 07. bis inkl. 01. Tag vor Reiseantritt       90 %
am Tag des Reiseantritts oder bei 
Nichtantritt der Reise                                     95 %

5.3.2. Bei einer Pauschalreise inklusive Flug gelten für die Kosten der Stornierung des Flugsegments die jeweiligen Gebühren der Airline.

5.4. Soweit dies für uns durchführbar ist, bemühen wir uns, auf Ihren Wunsch in Abänderung der Reisebestätigung Umbuchungen vorzunehmen, ohne dazu verpflichtet zu sein. Als Umbuchung gelten dabei Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Reiseortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung. Dafür werden zur Abgeltung entstehender Mehrkosten pro Person Pauschalumbuchungsgebühren in Höhe von EUR 50,00 berechnet. Im Übrigen kann vom Inhalt der Reisebestätigung auf Ihren Wunsch nur nach dem Rücktritt vom Reisevertrag zu den unter den Ziff. 5.2. und 5.3 genannten Bedingungen bei gleichzeitiger Neuanmeldung abgewichen werden.

5.5. Sie können innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn verlangen, dass eine dritte Person in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Darüber haben Sie uns jedoch nach Möglichkeit rechtzeitig zu verständigen, denn wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Ihre Erklärung erfolgt in jedem Fall rechtzeitig, wenn diese RUGE REISEN nicht später als 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Tritt eine Ersatzperson für den Reisenden bzw. den angemeldeten Teilnehmer ein, sind wir berechtigt, die durch diese Vertragsübernahme tatsächlich verursachten Mehrkosten (Verwaltungskosten, Telefon- und Portokosten, etc.) zu berechnen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstandenen Mehrkosten haften der Reisende bzw. der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson gemäß § 651 e BGB als Gesamtschuldner.

6. Reiseversicherungen

6.1. Außer der gesetzlichen Insolvenzversicherung (Sicherungsschein) sind in unseren Leistungen keine Versicherungen, insbesondere keine Reiserücktrittskostenversicherung, eingeschlossen. Wir empfehlen dringend, eine solche Versicherung, die zusammen mit der Buchung der Reise, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, abgeschlossen werden sollte. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Komplett- bzw. Basisschutz. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die jeweilige Versicherung unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst. 

7. Außergewöhnliche Umstände, Höhere Gewalt

7.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, innerer Unruhen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß § 651 l BGB kündigen. Dabei können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Übrigen werden wir den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurückerstatten. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, sie zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen uns zur Last 651 l Abs. 3 BGB). Die übrigen Mehrkosten haben Sie zu tragen.

8. Kündigung und Rücktritt durch RUGE REISEN als Reiseveranstalter   

8.1. Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns vom Reisenden nachhaltig und so erheblich gestört wird, dass seine weitere Teilnahme für uns und/ oder die anderen Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Das gleiche gilt, wenn sich der Reisende bzw. angemeldete Teilnehmer im starken Maß vertragswidrig verhält. Uns steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadenersatzansprüche bleiben im Übrigen unberührt. Eventuelle Mehrkosten, insbesondere für die Rückbeförderung, trägt der Störer selbst. 

8.2. Wir können bis 21 Tage vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten, wenn 

• eine im Katalog und in der Reisebestätigung angegebene Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Davon werden Sie natürlich unverzüglich unterrichtet. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis unverzüglich spätestens innerhalb von 14 Tagen zurück.

• die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns nicht zumutbar ist, weil die im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze – bezogen auf diese Reise – bedeuten würde. Unser Rücktrittsrecht besteht jedoch dann nicht, wenn wir die dazu führenden Umstände selbst zu vertreten haben oder diese Umstände nicht nachweisen können.

Wir werden Ihnen die Rücktrittserklärung unter Angabe der Gründe unverzüglich zukommen lassen. Sie sind in diesem Fall berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir dazu in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Sie sind verpflichtet, dieses Recht unverzüglich nach Erhalt unserer Rücktrittserklärung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform. Verzichten Sie auf Ihr Recht an der Teilnahme auf einer gleichwertigen Reise, erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich spätestens innerhalb von 14 Tagen zurück.

9. Gewährleistung, Abhilfe/ Beanstandungen, Mitwirkungspflicht

9.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn Sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, § 651k BGB.

9.2. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht sind und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben.

9.3. Leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe, so können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der in angemessenem Umfang erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es dabei nicht, wenn ein Ihnen zustehendes besonderes Interesse die sofortige Selbsthilfe ausnahmsweise rechtfertigt. 

9.4. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird, sofortige Abhilfe notwendig ist oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. In Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen empfehlen wir Ihnen dabei die Schriftform. Nach der Kündigung behalten Sie den Anspruch auf Rückführung. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Anteil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.

9.5. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten (§ 254 BGB). Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen, ist unsere Reiseleitung zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.

9.6. Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, sind diese an Ort und Stelle unverzüglich unserer Reiseleitung mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Ist die Reiseleitung nicht erreichbar, wenden Sie sich bitte an den Leistungsträger (z.B. Hotelier) oder an den Veranstalter, über dessen Kontaktadresse im Reiseland. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen Ihnen Ansprüche nicht zu § 651o BGB.

9.7. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 

10. Haftung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung

10.1. Bei Vorliegen eines Mangels können Sie unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Sie zu vertreten haben. Gleiches gilt, wenn der Reisemangel von einem Dritten verschuldet wird, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist, und für uns nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war. Wurde der Reisemangel durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht, kann ebenfalls kein Schadenersatz verlangt werden, § 651n BGB. Sie können Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist. 

10.2. Bei Sonderflügen haften wir, sofern wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Nach dem Warschauer Abkommen haftet der Luftfrachtführer (auch für den Verlust oder Beschädigung von Gepäck) beschränkt und nur bei Verschulden. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Unsere Rechte und Pflichten nach dem Reisevertragsgesetz und nach diesen Bedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt. 

10.3. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden 
(z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.

10.4. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten haben Sie selbst zu verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle bei Sportveranstaltungen und anderen Aktivitäten haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Wir empfehlen Ihnen daher für diese Aktivitäten den Abschluss einer Unfallversicherung.

10.5. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind (vertragliche Schadenersatzansprüche), ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens allein durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.

10.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

10.7. Für alle Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis EUR 4.100,–. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss des Komplett- bzw. Basisschutzes. Ergibt sich aus rechtlichen Regelungen jedoch zwingend ein weiter gehender Anspruch des Kunden gegenüber RUGE REISEN, so bleiben diese Ansprüche von der vorstehenden Haftungsbegrenzung unberührt.

10.8. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende, möglichst schriftlich, uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.

10.9. Ihr Reisebüro tritt nur als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Reisebüros sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen befugt. 

10.10. Ihre vorbezeichneten Ansprüche nach den §§ 651k – 651n BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen uns und Ihnen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 

10.11. Unsere Haftung als Beförderer im Sinne des 2. Seerechtsänderungsgesetzes bleibt unberührt.

10.12. Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen 

11.1. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind.

11.2. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.

11.3. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.

11.4. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.

12. Allgemeine und Schlussbestimmungen 

12.1. Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

12.2. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.

12.3. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. Soweit es sich um einen technischen Fehler im Buchungssystem von uns oder eines Leistungserbringers geht, haben Sie den Anspruch auf Ersatz des Schadens. Letzteres gilt nicht, wenn wir oder der Leistungserbringer den technischen Fehler nicht zu vertreten haben, oder der Fehler von Ihnen verschuldet wurde, oder unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände den Fehler verursacht haben.

12.4. Datenschutz nach DSGVO und BDSG

Zwecke der Verarbeitung: Wir verarbeiten Kundendaten zur Reisedurchführung, Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung [Art. 6 Abs.1 lit. b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)] sowie zu Werbezwecken für eigene Angebote (Art. 6 Abs.1 lit. f DSGVO). Bei der Verarbeitung unterstützen uns teilweise externe Dienstleistungspartner. Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung gespeichert, mindestens jedoch entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.Betroffenenrechte – Ihre Rechte: Für die Wahrnehmung ihrer Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 der DSGVO genügt eine kurze Mitteilung. Unsere Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite. Auf das Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO) wird hingewiesen.  Verantwortliche: Verantwortliche im Sinne der DSGVO ist Konstanze Ruge für RUGE REISEN 
(Kontaktdaten siehe unten),

Verwendung für Werbezwecke 

Der Verwendung Ihrer Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit widersprechen (Art. 21 Abs. 2 DSGVO). 
(Kontaktdaten siehe unten)

Im Übrigen verweisen wir auf unser ausführliches Formblatt zum Datenschutz.

12.5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich vorliegender Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 

12.6. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für Passiv-Prozesse ist der Sitz des Reiseveranstalters.

12.7. Diese Reisebedingungen gelten für den Reiseveranstalter:

RUGE REISEN
Inh. Konstanze Ruge 
Isestraße 21
20144 Hamburg
Tel. +49 40 42 93 63 66               Fax +49 40 42 93 63 67
E-Mail: info@ruge-reisen.de      Web: www.ruge-reisen.de

Gültigkeit ab einschließlich 01.01.2019